Beschlüsse nach der Rahmenschulordnung der Katholischen
Schulen, TEIL III, Schulverfassung, § 5 Schulkonferenz, Nummer 3:
Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit über
a) die
Hausordnung,
b) Grundsätze der Verwendung der Haushaltsmittel und nimmt den von
der Lehrerkonferenz beschlossenen Jahreshaushalt zur Kenntnis,
c) Grundsätze für
Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Wahlangebote,
d) Grundsätze für die Mitwirkung von Eltern im Unterricht und bei
sonstigen Veranstaltungen,
e) schulinterne Grundsätze für
Klassenfahrten und
Wandertage, besondere Veranstaltungen der Schule und
Angelegenheiten der Schülerbetreuung,
f) Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in der Schule,
g) Grundsätze für die
Überlassung von Räumen der Schule an Lehrer, Eltern und
Schülerinnen und Schüler der Schule für andere als schulische
Zwecke,
h) Grundsätze für die Durchführung von Geldsammlungen in der
Schüler- und Elternschaft,
i) die Unterstützung einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die
Schulleitung oder für eine Funktionsstelle.